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Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze des Marktes Oberelsbach (Hebesatzsatzung)
Der Marktgemeinderat Oberelsbach hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze des Marktes Oberelsbach (Hebesatzsatzung) beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung liegt ab sofort in der Verwaltung des Marktes Oberelsbach, Rathaus, Marktplatz 3, 97656 Oberelsbach, Zimmer 2.04 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus. Zudem ist die Satzung auf der Internetseite des Marktes Oberelsbach www.oberelsbach.de/RathausPolitik/Ortsrecht einsehbar.
Oberelsbach, 02.12.2024
Björn Denner
Erster Bürgermeister
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