Breitband-Verfahren

Breitband-Verfahren

Der Markt Oberelsbach treibt den Breitbandausbau voran, um allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbe Zugang zu schnellem Internet zu verschaffen.

 

Vorhabensbeschreibung Gigabitrichtlinie 2.0

Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Der Markt Oberelsbach ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für seine Gewerbebetriebe sowie seine Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.

 

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird der Markt Oberelsbach durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

 

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite bekanntgegeben und dokumentiert werden.

Veröffentlichung vom 27.11.2023:

 

3. Markterkundung – Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Der Markt Oberelsbach hat im Zeitraum vom 04.07.2023 bis zum 21.08.2023 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens des Marktes Oberelsbach im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) 

 

Das Förderverfahren nach der BayGibitR wird nach der Markterkundung beendet, da die neue Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 finanziell attraktivere Förderkonditionen bietet.

 

Oberelsbach, den 27.11.2023
Björn Denner
Erster Bürgermeister

Veröffentlichung vom 04.07.2023

 

2. Markterkundung – Bekanntmachung

 

Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198


Der Markt Oberelsbach gibt den Netzbetreibern, Infrastrukturinhabern und Investoren unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen unter dem Punkt „Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet“  gemäß Ziffer 4.4 der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch diese Bekanntmachung die Gelegenheit, insbesondere zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen (Markterkundung):

 

1. Ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in den kommenden drei Jahren geplant und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) wird dieser Ausbau führen?
2. Enthält die Darstellung der Ist-Versorgung Fehler?
3. Wurde Infrastruktur nach dem Stichtag 1. Juli im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt?
4. Sollen im Rahmen eines künftigen Auswahlverfahrens räumliche Lose gebildet werden?

 

Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR)

 

Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 21.08.2023 an folgende Adresse zu richten:

 

Markt Oberelsbach
Herrn Omert Harald
Marktplatz 3
97656 Oberelsbach

 

Vielen Dank für Ihre Mühe!
 

Oberelsbach, den 04.07.2023

Björn Denner
1. Bürgermeister

Veröffentlichung vom 04.07.2023

 

1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet

 

Dokumentation der aktuellen Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet

 

Der Markt Oberelsbach hat für das festgelegte vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Ist-Versorgung ermittelt und in einer Adressliste dokumentiert. Weiterhin wurde eine Übersichtskarte mit der dokumentieren Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet erstellt.



Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:

 

* Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen  einverstanden.


Oberelsbach, den 04.07.2023

Björn Denner
1. Bürgermeister

Digitalisierung als Chance

Die Digitalisierung bietet für den ländlichen Raum große Chancen: Neue Arbeitsplätze im IT-Bereich entstehen und verlangen nicht zwingend eine Büropräsenz in der Großstadt. Schnelles Internet vernetzt Selbständige, Arbeitgeber und Arbeitnehmer von heute. Der Landflucht, die oft aus der Notwendigkeit resultiert, einem Job hinterher zu ziehen, kann so effektiv begegnet werden. Die Digitalisierung schafft Arbeitsplätze im Dorf oder ermöglicht Formen des Homeoffices und sorgt damit für mehr Lebensqualität und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

         

Daher treiben wir den Breitbandausbau entschieden voran, um der Bevölkerung und dem Gewerbe den Zugang zum schnellen Internet zu ermöglichen und um uns für die digitale Zukunft zu rüsten.

Vorreiterrolle: Der Markt Oberelsbach war die erste Gemeinde im Landkreis Rhön-Grabfeld und eine der ersten in ganz Unterfranken, die im Jahr 2013 den Antrag auf Förderung des Breitbandausbaus in Anspruch nahm.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: